Die Sommer in Deutschland werden heißer, Hitzewellen treten häufiger und länger auf. Für Unternehmen bedeutet dies nicht nur eine Herausforderung für die Arbeitsorganisation, sondern auch eine klare Verantwortung im Arbeitsschutz. Hitze beeinträchtigt Konzentration, Leistungsfähigkeit und Sicherheit am Arbeitsplatz und kann im schlimmsten Fall zu gesundheitlichen Notfällen wie Hitzeerschöpfung oder Hitzschlag führen.
Ein betrieblicher Hitzeschutzplan hilft dabei, Beschäftigte wirksam zu schützen und gleichzeitig Arbeitsabläufe auch während extremer Temperaturen sicher aufrechtzuerhalten.
Warum ist ein Hitzeschutzplan wichtig?
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Arbeitgeber verpflichtet, Gefährdungen für die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Dazu gehören ausdrücklich auch klimatische Belastungen wie hohe Temperaturen.
Ein Hitzeschutzplan schafft klare Abläufe und Verantwortlichkeiten. Er legt fest,
- ab welchen Temperaturen Maßnahmen eingeleitet werden,
- welche Schutzmaßnahmen umgesetzt werden,
- wie besonders gefährdete Beschäftigte geschützt werden,
- wie Führungskräfte und Mitarbeitende informiert werden.
Die Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit (KLUG) empfiehlt Unternehmen, Hitzeschutz als festen Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsmanagements zu etablieren und bereits vor Beginn der Sommermonate entsprechende Maßnahmen vorzubereiten. Auf der Internetseite des BMAS finden Sie praktische Hinweise zur Erstellung eines Konzeptes.
- https://www.arbeit-sicher-und-gesund.de/themen/klimawandel/aktivitaeten/handlungshilfe-fuer-hitzeschutzplaene-im-betrieb
- https://www.arbeit-sicher-und-gesund.de/fileadmin/PDFs/Klimawandel/Handlungshilfe_Hitzeschutzplan_Basisdokument_V5_barrierefrei_ASUG.pdf
- https://view.officeapps.live.com/op/view.aspx?src=https%3A%2F%2Fwww.arbeit-sicher-und-gesund.de%2Ffileadmin%2FPDFs%2FKlimawandel%2FBMAS_ASUG_Handlungshilfe-Hitzeschutz_Schnellcheck.docx&wdOrigin=BROWSELINK
Unter dem folgenden Link gibt es weitere Musterhitzeschutzpläne für Einrichtungen des Gesundheitswesens, ambulante Pflege:
https://hitzeschutz-berlin.de/hitzeschutzplaene/
Hitzeschutz in Innenräumen
Für Arbeitsräume gelten die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung sowie der Arbeitsstättenregel ASR A3.5 „Raumtemperatur“.
Dabei gilt:
- Bis 26 °C: Eine Lufttemperatur bis 26 °C gilt grundsätzlich als unkritisch. Dennoch sollten Sonnenschutz und eine geeignete Lüftung bereits vorhanden sein.
- Über 26 °C: Steigt die Raumtemperatur über 26 °C und liegt auch die Außentemperatur über 26 °C, soll der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen ergreifen.
Mögliche Maßnahmen sind beispielsweise:
- außenliegender Sonnenschutz schließen
- frühmorgendliches oder nächtliches Lüften
- Ventilatoren einsetzen
- interne Wärmequellen reduzieren
- technische Geräte abschalten, wenn sie nicht benötigt werden
- Trinkwasser bereitstellen
- Lockerung der Bekleidungsregelungen
- flexible Arbeitszeiten oder Homeoffice ermöglichen
Bei körperlich belastender Tätigkeit, beim Tragen persönlicher Schutzausrüstung oder bei besonders schutzbedürftigen Beschäftigten (z. B. Schwangere oder ältere Mitarbeitende) sind zusätzliche Maßnahmen bereits früher erforderlich.
Über 30 °C
Ab 30 °C muss der Arbeitgeber wirksame Maßnahmen treffen. Dazu zählen beispielsweise:
- Verlagerung körperlich anstrengender Arbeiten
- zusätzliche Erholungspausen
- Reduzierung der Arbeitsintensität
- Nutzung klimatisierter Bereiche
- organisatorische Anpassungen der Arbeitszeiten
- Bereitstellung gekühlter Getränke
- verstärkte Unterweisung der Beschäftigten
Über 35 °C
Erreicht ein Arbeitsraum mehr als 35 °C, ist dieser ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen Hitzearbeit grundsätzlich nicht mehr als Arbeitsraum geeignet.
Eine Weiterarbeit ist dann nur möglich, wenn besondere Maßnahmen umgesetzt werden, beispielsweise:
- technische Kühlung
- Luftduschen
- spezielle Hitzeschutzkleidung
- deutlich verkürzte Aufenthaltszeiten
- festgelegte Erholungsphasen in gekühlten Bereichen
- Arbeiten im Freien

Beschäftigte im Freien
sind zusätzlich zur hohen Lufttemperatur intensiver Sonneneinstrahlung und UV-Belastung ausgesetzt. Besonders betroffen sind unter anderem Baugewerbe, Landwirtschaft, Garten- und Landschaftsbau, Logistik sowie kommunale Dienste.
Hier existieren keine festen Temperaturgrenzwerte. Vielmehr ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Gefährdung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen.
Empfohlene Maßnahmen sind:
- Organisatorische Maßnahmen
- Arbeitsbeginn in die frühen Morgenstunden verlegen
- schwere körperliche Arbeiten möglichst vor Mittag durchführen
- Tätigkeiten im Schatten organisieren
- zusätzliche Erholungspausen einplanen
- Arbeitsrotation zwischen belastenden und weniger belastenden Tätigkeiten
- Wetter- und Hitzewarnungen des Deutschen Wetterdienstes berücksichtigen
Technische Maßnahmen
- mobile Sonnensegel oder Überdachungen einsetzen
- schattige Pausenbereiche schaffen
- Kühlmöglichkeiten für Getränke bereitstellen
- Fahrzeuge oder Maschinen mit Klimatisierung nutzen
- Persönliche Schutzmaßnahmen
- ausreichende Trinkmengen sicherstellen
- leichte, luftdurchlässige Arbeitskleidung
- UV-Schutzkleidung
- Kopfbedeckung mit Nackenschutz
- Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor
- Beschäftigte regelmäßig auf Anzeichen von Hitzebelastung sensibilisieren

Mitarbeiter mit einem erhöhten gesundheitlichen Risiko
Ein Hitzeschutzplan sollte ausdrücklich Beschäftigte berücksichtigen, die ein erhöhtes Gesundheitsrisiko haben. Dazu gehören unter anderem:
- Schwangere
- ältere Beschäftigte
- Personen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Menschen mit chronischen Erkrankungen
- Beschäftigte, die bestimmte Medikamente einnehmen
- Auszubildende und neue Mitarbeitende, die noch nicht an hohe Temperaturen angepasst sind

Für diese Personengruppen können individuelle Schutzmaßnahmen erforderlich sein.
Was sollte ein betrieblicher Hitzeschutzplan enthalten?
Ein wirksamer Hitzeschutzplan umfasst mindestens:
- Verantwortlichkeiten im Unternehmen
- Temperaturstufen mit definierten Maßnahmen
- Verfahren zur Wetterbeobachtung
- organisatorische Regelungen für Innen- und Außenarbeit
- Trinkwasserversorgung
- Pausenregelungen
- Schutz besonders gefährdeter Beschäftigter
- Unterweisung aller Mitarbeitenden
- Notfallmaßnahmen bei Hitzeerschöpfung oder Hitzschlag
- regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung
Fazit
Ein Hitzeschutzplan ist weit mehr als eine organisatorische Empfehlung. Er ist ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes und trägt dazu bei, Gesundheitsrisiken zu minimieren, Arbeitsunfälle zu vermeiden und die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten auch während extremer Hitze zu erhalten.
Während die ASR A3.5 für Innenräume klare Temperaturstufen mit entsprechenden Handlungspflichten vorgibt, basiert der Hitzeschutz bei Arbeiten im Freien auf einer sorgfältigen Gefährdungsbeurteilung und einem Bündel technischer, organisatorischer und persönlicher Schutzmaßnahmen. Unternehmen, die frühzeitig handeln und Hitzeschutz systematisch planen, leisten einen wichtigen Beitrag zum Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten und erfüllen zugleich ihre gesetzlichen Verpflichtungen.
Quellen
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): Klima am Arbeitsplatz und hohe Raumtemperaturen.
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Arbeitsstättenregel ASR A3.5 „Raumtemperatur“.
- Sommerhitze im Büro – Tipps für Arbeit und Wohlbefinden
- Empfehlung des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA) – Beurteilung der Gefährdungen durch Hitze und Maßnahmen an Arbeitsplätzen in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und an Arbeitsplätzen im Freien (August 2025)
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung.
- KLUG – Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit e. V.: Empfehlungen zum betrieblichen Hitzeschutz und klimaresilienten https://www.klimawandel-gesundheit.de/Gesundheitsmanagement.
- https://klimawandel-gesundheit.de/wp-content/uploads/2022/10/20220809-Factsheet-Hitze-Verhaltensregeln_ML.pdf
- https://shop.klimawandel-gesundheit.de/wp-content/uploads/2023/06/KLUG_MitHitzeKeineWitze_upload.pdf
- ASU 7/2026
- Hitzefolgen und Hitzeprävention im Betrieb
- Elisabeth Boßlet
- Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesundheit im betrieblichen Setting
- Melanie Weiss
- Hitzeschutzpläne für Unternehmen
- Ewald Hottenroth