
Der Aktionstag wird jedes Jahr am ersten Samstag im Juni gefeiert. Dieser Tag wurde ins Leben gerufen, um das Bewusstsein für die Organspende zu schärfen und über ihre Bedeutung zu informieren. An diesem Tag engagieren sich verschiedene Organisationen, Selbsthilfeverbände und die Deutsche Stiftung Organtransplantation, um über die Möglichkeiten der Organspende aufzuklären, Angst und Vorurteile über das Thema abzubauen und für die Organspende zu werben.
Der Tag der Organspende soll außerdem den Organspendern danken, die durch ihre Entscheidung Leben retten.
In Deutschland warten etwa 8.200 Menschen auf Spenderorgane. Laut der Deutschen Stiftung Organtransplantation wurden 2024 postmortal (also nach dem Tod) 2.855 Organe gespendet.

Tag der Organspende am 3. Juni | LMU Klinikum
(Unter dem Link der LMU Kliniken ist die Infographik vergrößert darstellbar)
Eine repräsentative Umfrage des Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) im Jahr 2024 zeigt, dass 85 Prozent der Befragten einer Organ- und Gewebespende positiv gegenüber stehen. 62 Prozent haben eine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende getroffen und 45 Prozent aller Befragten haben ihre Entscheidung in einem Organspendeausweis oder der Patientenverfügung dokumentiert.
Für viele Menschen ist es jedoch schwierig, sich für oder gegen eine Organspende am Ende des Lebens zu entscheiden. Deshalb hat z.B. die AOK eine Entscheidungshilfe entwickelt, die beim Abwägen der Argumente unterstützen kann.
Zur Entscheidungshilfe Organspende.
Voraussetzungen für ein Organspende:
Keine Altersbegrenzung:
- Jeder kann einen Organspendeausweis ausfüllen oder sich im Organspende-Register eintragen. Es ist keine ärztliche Untersuchung vorab nötig.
- Was zählt, ist der jeweilige Zustand der Organe. Dieser hängt nur bedingt vom jeweiligen Lebensalter ab. Ob ein Organ transplantiert werden kann, entscheiden medizinische Voruntersuchungen und der Arzt zum Zeitpunkt der Entnahme.
- Auch Kinder können Organspenderinnen und -spender sein. Bereits ab 16 Jahren kann jeder seine Bereitschaft zur Organspende im Ausweis oder im Spenden-Register erklären. Bis zum 14. Lebensjahr entscheiden die Eltern über eine Organspende, selbst widersprechen darf man ab dem 14. Lebensjahr.
- Ein Höchstalter, bis zu dem eine Organspende möglich ist, gibt es nicht.
- Ärztinnen und Ärzte prüfen im Einzelfall, ob der Gesundheitszustand eine Organspende zulässt.
Es gelten zwei Voraussetzungen für eine Organentnahme:
- Der irreversible Hirnfunktionsausfall muss zweifelsfrei nach den Richtlinien der Bundesärztekammer festgestellt sein.
- Eine Einwilligung zur Organspende muss vorliegen. Dies kann eine schriftliche Einverständniserklärung des Spenders (z. B. Organspendeausweis / Eintrag im Organspende-Register / Patientenverfügung) sein oder sie kann durch eine Person erfolgen, der die Entscheidung übertragen wurde. Andernfalls werden die Angehörigen um eine Entscheidung nach dem mündlichen Willen oder im Sinne des Verstorbenen gebeten. Das heißt, liegt keine Entscheidung vor, können Angehörige stellvertretend zustimmen oder ablehnen.
Was bedeutet: der irreversible Ausfall aller Hirnfunktionen:
Hirntod heißt: Wichtige Teile des Gehirns arbeiten nicht mehr und seine Funktionsfähigkeit ist für immer verloren. Deshalb lautet die medizinische Bezeichnung „der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen“ oder „der irreversible Hirnfunktionsausfall.“ Der Hirntod ist ein sicheres Todeszeichen.
Er bezeichnet einen besonderen Zustand: Der Tod eines Menschen ist nach neurologischen Kriterien eindeutig eingetreten. Das Gehirn führt seine Steuerungsfunktion nicht mehr aus.
Nur mithilfe intensivmedizinischer Maßnahmen kann das Herz-Kreislauf-System künstlich aufrechterhalten werden. Auf diese Weise werden die Organe der verstorbenen Person weiter mit Sauerstoff versorgt. Ihre Funktionsfähigkeit bleibt erhalten und sie können so Patientinnen und Patienten transplantiert werden.
Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit hat vier Erklär-Filme (https://www.organspende-info.de/aktuelles/klartext-hirntod/) produziert – darunter ein Film, der Social-Media-Diskussionen zum Thema Hirntod aufgreift.
Die Erklärvideos zum Hirntod sind auf der Video-Plattform Youtube zu sehen:
- Teil 1: Was du wissen musst, um den Hirntod zu verstehen.
https://www.youtube.com/watch?v=9G-QxIzWpXg - Teil 2: Was passiert beim Hirntod?
https://www.youtube.com/watch?v=YEv7EryPzCg - Teil 3: Wie wird der Hirntod festgestellt?
https://www.youtube.com/watch?v=gE602SvNQzo - Teil 4: Hirntod? Herztod? Es gibt nur einen Tod.
https://www.youtube.com/watch?v=VmOVtJA91Xg
Was schließt eine Organspende aus?
Nur bestimmte Erkrankungen (wie akute Infektionen mit unbekannten oder multiresistenten Keimen, aktive bösartige Krebserkrankungen, HIV-Erkrankung, aktive Tuberkulose, erbliche Erkrankungen, nicht behandelbare Erkrankungen wie z.B. Tollwut) schließen eine Organspende aus.
Bei allen anderen Erkrankungen entscheiden die Ärztinnen und Ärzte im Einzelfall, ob eine Organspende infrage kommt und welche Organe gespendet werden können. Es hat allerhöchste Priorität, dass Empfängerinnen und Empfänger keinen zusätzlichen Risiken bei der Transplantation ausgesetzt sind. Daher muss sichergestellt werden, dass die Spenderorgane zweifelsfrei gesund sind.
Die medizinische Untersuchung der Spenderin oder des Spenders erfolgt unmittelbar vor der Organentnahme. Eine Untersuchung zu Lebzeiten ist nicht erforderlich. Bekannte Erkrankungen können jedoch im Organspendeausweis oder der Patientenverfügung vermerkt werden.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Voraussetzungen für eine Organspende.
Transplantierbare Organe in Deutschland
Welche Organe übertragen werden können, ist in Deutschland durch Gesetze und Richtlinien streng geregelt: Herz, Lunge, Leber, Niere, Bauchspeicheldrüse oder Darm können transplantiert werden.
Es ist möglich, als Spender bestimmte Organe von der Spende auszuschließen. Wer seine Entscheidung ändern will, kann dies jederzeit im Organspendeausweis vermerken. Zusätzlich ist es sinnvoll, seine Angehörigen über die Entscheidung zu informieren. Denn der ausgefüllte Organspendeausweis wird nicht registriert. Wer möchte, kann sich allerdings online im neuen Organspende-Register eintragen.

Bildrechte: Grafik BR (Wie viele Organe wurden 2023 gespendet?)
Die Daten werden dann sicher auf Servern in Deutschland gespeichert. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos. Sowohl für den Organspendeausweis als auch für den Eintrag im Register gilt: die Entscheidung kann jederzeit geändert werden.
Wann und wie kann ich eine Entscheidung treffen?
Niemand wird automatisch zur Spenderin oder zum Spender und es besteht kein Zwang, eine Entscheidung treffen zu müssen. Wenn Sie jedoch wissen, ob und welche Organe Sie spenden wollen, ist es jedoch sinnvoll, dies klar zu dokumentieren, um für Sie selbst und Angehörige Klarheit zu schaffen. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Organspendeausweis: Diesen können Sie direkt online ausfüllen und ausdrucken oder als Plastikkarte kostenlos bestellen.
- Organspende-Register: Durch die Gesetzesänderung gibt es nun auch die Möglichkeit, die Entscheidung direkt online im Organspende-Register zu hinterlegen.
- Patientenverfügung: In einer Patientenverfügung können Sie Ihre Entscheidung schriftlich festhalten und an einem sicheren Ort aufbewahren.
Der Ablauf einer Organspende
Bei einer Organspende müssen viele Verantwortliche eng zusammenarbeiten:
Angehörige, Intensivmedizinerinnen und -mediziner, Pflegepersonal, Eilkurierinnen und -kuriere sowie Transplantationschirurginnen und -chirurgen.
Ein Organ erfolgreich zu vermitteln, ist eine medizinische wie logistische Herausforderung. Damit diese gemeistert werden kann, muss alles genau gesteuert und organisiert werden.
Lesen Sie hier zu den Voraussetzungen einer postmortalen Organspende.

Bildquelle: https://www.transplant-wissen.de/wp-content/uploads/2021/07/Abb-4-Ablauf-Organspende-Transplantation-1000×1000-1.png
Vermittlung von Organspenden über Eurotransplant:
Für die Vermittlung von gespendeten Organen ist die Stiftung Eurotransplant mit Sitz im niederländischen Leiden für die Mitgliedsländer Deutschlands, Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Kroatien, Österreich, Slowenien und Ungarn zuständig. Durch den Zusammenschluss dieser Länder haben die Patienten größere Chancen, ein passendes Organ zu bekommen oder – in dringenden Fällen – möglichst schnell transplantiert zu werden.
Die Spenderorgane werden nach festgelegten Kriterien an die Wartelistenpatienten vergeben. Die Bundesärztekammer hat für Deutschland gemäß dem Transplantationsgesetz Richtlinien für die Organvermittlung erlassen. Im Vordergrund stehen Erfolgsaussicht und Dringlichkeit.
Die Organentnahme findet mit der gleichen Sorgfalt statt wie eine Operation am lebenden Menschen. Um geeignete Empfängerinnen und Empfänger ermitteln zu können, werden die Spenderorgane medizinisch untersucht, Gewebemerkmale und Blutgruppe erhoben und anschließend unter streng kontrollierten Bedingungen zum Transplantationszentrum transportiert.
Der langfristige Erfolg einer Transplantation hängt von der Funktion des übertragenen Organs und einer sorgfältigen Nachsorge ab. Regelmäßige ärztliche Kontrollen und abgestimmte Medikamente helfen, Abstoßungsreaktionen zu verhindern und die Organfunktion langfristig zu erhalten.
Mehr dazu, wie Spenderorgane vermittelt werden.
Lebendorgan-Spende: Vor einer Lebendorganspende müssen strenge Voraussetzungen erfüllt werden
Bei einer Lebendorganspende wird ein Organ oder ein Organteil von einem lebenden Menschen auf eine Patientin oder einen Patienten übertragen.
Bei einer Lebendorganspende steht der Schutz der Spenderin oder des Spenders an oberster Stelle. Auch wenn eine Lebendorganspenderin oder ein Lebendorganspender in der Regel keine gesundheitlichen Einbußen davonträgt, sind die Entnahmeoperation und der Verlust eines Organs oder eines Organteils mit gewissen Risiken verbunden.
Um diese Risiken so gering wie möglich zu halten, gelten für eine Lebendorganspende strenge Voraussetzungen. Diese stellen auch sicher, dass die Lebendorganspende freiwillig geschieht. Weiterhin unterbinden sie jegliche Form des Organhandels und Missbrauchs.
Da die Spenderin oder der Spender durch die Lebendorganspende ein gewisses gesundheitliches Risiko eingeht, kommt eine Lebendorganspende nur dann infrage, wenn kein postmortal gespendetes Organ zur Verfügung steht. Deshalb muss die Empfängerin oder der Empfänger einer Lebendorganspende zwingend auf der Warteliste für ein postmortal gespendetes Organ stehen.
Darüber hinaus ist die Lebendorganspende nur zulässig, wenn sich die spendende und die empfangende Person nahestehen. Das ist zum Beispiel der Fall bei Verwandten ersten oder zweiten Grades, Verlobten, Lebenspartnerinnen und -partnern oder Personen, die sich offensichtlich in persönlicher Verbundenheit nahe sind. Finanzielle Erwägungen dürfen keine Rolle spielen.
Organspendeausweis in der EU – Darauf sollten Sie im Urlaub achten
- Im Ausland gelten andere gesetzliche Regelungen: Weit verbreitet sind die (erweiterte) Zustimmungslösung und die Widerspruchslösung.
- Verstirbt eine Person im Ausland, so greift die Regelung des jeweiligen Landes, nicht die des Heimatlandes.
Wer in den Sommerferien ins europäische Ausland reist, sollte sich vorab informieren, welche Regelungen zur Organspende im Urlaubsland gelten – denn bei einem Todesfall gilt das jeweilige Landesgesetz, unabhängig von der Nationalität der verstorbenen Person.
Die sogenannte Widerspruchslösung (u. a. in Frankreich, Italien, Österreich, Polen, Portugal, Spanien, Ungarn) heißt: In diesen Ländern dürfen einer verstorbenen Person Organe entnommen werden, sofern sie dem zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat.
Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) rät Reisenden deshalb dazu, ihre Entscheidung auf einem gültigen Organspendeausweis in der jeweiligen Landessprache festzuhalten und immer dabei zu haben.
Den Organspendeausweis in 29 Sprachen zum Herunterladen und Ausdrucken finden Sie hier:
https://shop.bioeg.de/der-organspendeausweis-in-verschiedenen-sprachen-c-425/.
Sobald er ausgefüllt und von Ihnen unterschrieben ist, ist der Organspendeausweis gültig.
Gesetzliche Regelungen in Europa:
https://www.organspende-info.de/infothek/gesetze/europa-regelungen
https://nachrichten.idw-online.de/pressrelease/854592
Weitere Quellen und Links:
tagderorganspende.de
https://tagderorganspende.de
Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit (BIöG) Infos zur Organspende
https://www.organspende-info.de/
https://www.bing.com/ck/a?!&&p=23652890014f8726f7528be91b8be3e7e055ebae5eb91dcb3f10ccdeb2eaa9d3JmltdHM9MTc3NjAzODQwMA&ptn=3&ver=2&hsh=4&fclid=0d7429a7-338a-6266-2042-3c2332016339&psq=Tag+der+organspende+2026&u=a1aHR0cHM6Ly9uYWNocmljaHRlbi5pZHctb25saW5lLmRlLzIwMjUvMTEvMjcvYmlvZWctZ2VzdW5kaGVpdC1pbS1mb2t1cy1kaWUtd2ljaHRpZ3N0ZW4tYWt0aW9uc3RhZ2UtMjAyNg
AOK
http://aok.de/inhalt/organspende/
Online ausfüllbarer Organspendeausweis
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/O/Organspende/Organspendeausweis_ausfuellbar.pdf
Dokumentation der eigenen Entscheidung im Organspende-Register https://www.organspende-register.de oder im Organspendeausweis.
Zum Download oder zur kostenfreien Bestellung unter:
https://www.organspende-info.de/organspendeausweis-download-und-bestellen
BIöG Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit – Die wichtigsten Aktionstage 2026
https://www.infodienst.bioeg.de/gesundheitsfoerderung/nationale-internationale-gesundheitstage/
Organspendeausweis in Europa/ im Urlaub:
https://nachrichten.idw-online.de/pressrelease/854592