Exoskelette sind am Körper getragene Assistenzsysteme, die mechanisch auf den Körper einwirken und die Unterstützung bei bestimmten Bewegungen und Haltungen bieten; quasi ein außenliegendes Skelettsystem. Sie sind somit in der Lage, die körperliche Belastung zu reduzieren und die Mobilität zu fördern.
Anwendungsbereiche hierfür gibt es unter anderem in folgenden Bereichen:
1. Medizinischer Bereich (zur Rehabilitation):
Bei Patienten mit Schlaganfall, Rückenmarksverletzungen oder Multipler Sklerose können Exoskelette helfen, die Mobilität wiederzuerlangen. Sie unterstützen beim Gangtraining, fördern den Muskelaufbau und erleichtern die Rückkehr zu mehr Selbstständigkeit.



2. Militärbereich (zur Leistungssteigerung)
3. Betrieblicher Bereich (zur Arbeitserleichterung):
An gewerblichen Arbeitsplätzen (z.B. in Industrie, Pflege, Landwirtschaft) sollen Exoskelette bei anstrengenden Tätigkeiten, wie beispielsweise dem Heben von Lasten oder Überkopfarbeit mechanisch unterstützen. Somit können ggf. körperliche Belastungen reduziert und arbeitsbedingte Beschwerden bezüglich Muskel-Skelett-Belastungen vermieden werden.
Diese Assistenzsysteme können helfen, Arbeitsausfälle zu reduzieren, die Produktivität zu steigern und ein stabiles Arbeitsumfeld zu schaffen. Auch erhöhte Einsatzmöglichkeiten von leistungsgewandelten Menschen werden durch den Einsatz von Exoskeletten geschaffen.
Welche Arten von Exoskeletten gibt es:
Nach dem aktuellen Kenntnisstand können Exoskelette wie folgt eingeteilt werden
Nach Antriebssystem:
Passive Exoskelette
a) Unterstützung durch mech. Feder/ Gasdruckfeder/ ggf. max. Beugewinkelbegrenzung (Stützfunktion)
b) geringere Unterstützungswirkung ggfs. Individuell schaltbar (An/ Aus) bzw. einstellbar
c) geringere Eigengewichte (als bei aktiven Assistenzsystemen)
d) haben in der Regel einen hohen Tragekomfort und bieten meist viel Bewegungsspielraum

Aktive Exoskelette
a) elektrischer / pneumatischer Antrieb mit komplexer Regelungs-/ Steuerungsfunktion (Bewegungsprogramme, neurophysiologische Sensorik)
b) höhere Unterstützungswirkung ggfs. Individuell einstellbar
c) Durch die Antriebsfunktionen entstehen höhere Eigen-Gewichte der Exoskelette auch ggf. mit hierdurch bedingter vermehrter Schweißneigung
d) häufig eingeschränkter Bewegungsspielraum für den Träger

Nach Körperregion die unterstützt wird:
- Oberkörper (Schulter; Arme): z.B. bei Haltearbeiten
- Unterkörper (Rücken): z.B. bei Hebearbeiten
Nach Bauweise:
- Feste Materialien
- Weiche Materialien
Nach Funktionsweise:
- Erzeugung von Zugkräften
- Erzeugung von Druckkräften
Exoskelette sind nicht als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) klassifiziert. Sie werden tendenziell als personenbezogene bzw. personengebundene Maßnahme eingeordnet.
Entsprechend der Maßnahmen-Hierarchie des Arbeitsschutzes (sogenanntes STOP-Prinzip) sind zunächst andere substituierende, technische und organisatorisch- ergonomische Maßnahmen zu überprüfen.
Bei Halte- oder Tragehilfen, Bandagen oder Orthesen handelt es sich nicht um Exoskelette.
Exoskelette für den betrieblichen Einsatz
Folgende Punkte sind vor Verwendung von Exoskeletten zu beachten:
Exoskelette dürfen PSA, die zusätzlich getragen werden muss, nicht behindern oder beeinflussen. Auch vorhandene Arbeitsplatzregularien dürfen durch das Tragen von Exoskeletten nicht beeinträchtigt werden. Herstellerinformationen sind zu beachten. Eine Leistungssteigerung durch die Anwendung von Exoskeletten ist nicht zu befürworten.
Mögliche Gefährdungen ergeben sich beispielsweise durch:
- Erhöhte Belastung (z.B. durch höhere Lastgewichte)
- Verlagerung der Belastung (Lastumverteilung)
- Verlagerung der Muskelaktivität
- Reduzierung der Rückenmuskelaktivität
- Druckstellen (Verletzung der Haut)
- Durchblutungsstörungen (z.B. bei Überkopfarbeiten)
- Behinderung bei Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Psychische Belastung
- Langzeitauswirkungen bisher unbekannt
Aber auch Sicherheitsrelevante Aspekte sind zu bedenken:
- Gefährdungen durch Fehlfunktionen/ Störungen
- Fehlende Sicherheitsstandards,
- Einsatz an ungeeigneten Arbeitsplätzen (Kollisionsgefahr)
- Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle
- Bei Notfällen am Arbeitsplatz (z.B. im Brandfall) Fluchtmöglichkeiten sicherstellen
- Nebentätigkeiten sind zu beachten
- Einfluss auf Bewegungsbereiche bei Unterstützung von Teiltätigkeiten
- Führen von Fahrzeugen ist zu vermeiden
- Ggf. arbeitsmedizinische Vorsorge/ Beratung ermöglichen
Für Arbeitsplätze und Tätigkeiten, an denen Exoskelette eingesetzt werden sollen, ist im Vorfeld eine Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz durchzuführen.
Ein entsprechendes Muster wurde von der IFA (Institut für Arbeitsschutz der DGUV) veröffentlicht.
Arbeitshilfe für die Gefährdungsbeurteilung
Bei Einsatz an vorerkrankten Personen sollte ist im Vorfeld eine individuelle arbeitsmedizinische Beratung durchgeführt werden.
Vorgehen bei geplanter Anwendung von Exoskeletten:
Hierfür stehen z.B. folgende Schriften zur Verfügung:
DGUV Information 208-062 Auswahl und Einsatz von Exoskeletten (von 10/2025)
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/5103
Es handelt sich um eine schrittweise Anleitung zum Vorgehen, wenn ein firmeninterner Einsatz von Exoskeletten geplant ist.
Hier werden Grundlagen zu Exoskeletten dokumentiert. Aber auch weitergehende Informationen, Checklisten, Auswahlmatrices, Fragebögen (für Beschäftigte) u.s.w. zusammengefast und zur Verfügung gestellt, für:
- Die Voraussetzung für den betrieblichen Einsatz/ Relevanzprüfung
- die richtige Auswahl von Exoskeletten, Nutzungsprüfung und -Planung, (Entscheidungsmatrix)
- die Durchführung und
- die Auswertung von Erprobungsphasen
DGUV FBHL-020 (Checkliste für den betrieblichen Einsatz von Exoskeletten) von 07/2020
DGUV Fachbereich Handel und Logistik: FBHL-006 (Einsatz von Exoskeletten an gewerblichen Arbeitsplätzen)
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3579
Erschwerend kommt beim Thema Exoskelette hinzu, das es bisher keine Regeln und Normen national, EU-weit oder international gibt.
An einer entsprechenden Normung wird derzeit in Form einer DIN-Technische Spezifikation für Exoskelette gearbeitet.
- Bei betrieblichem Einsatz (nicht für den medizinischen oder militärischer Einsatz)
- mit Festlegung von Sicherheitstechnischen Anforderungen
- mit Festlegung standardisierter Prüfverfahren
- mit Festlegung von Herstellerangaben
- um die Vergleichbarkeit von Exoskeletten zu verbessern
- und um Internationale und EU-weite Vorschriften zu vereinheitlichen
An welchen Arbeitsplätzen oder bei welchen Tätigkeiten könnten Exoskelette sinnvoll eingesetzt werden?
Grundsätzlich an allen Arbeitsplätzen, an denen körperliche Arbeit oder Tätigkeiten in Zwangshaltungen zu leisten sind. Dabei kommen Exoskelette besonders dort infrage, wo andere technische Hilfsmittel, wie Gabelstapler, Kran und Vakuumheber etc. nicht zum Einsatz kommen können. Dies ist in der Regel bei nicht-stationären Arbeitsplätzen der Fall, z.B. bei der Möbelauslieferung.
Hier könnte die körperliche Entlastung der Beschäftigten auch zu einer Reduzierung des Unfallgeschehens, arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren und von Ausfallzeiten beitragen.
In Bereichen mit stationären Arbeitsplätzen lassen sich diese in den meisten Fällen anderweitig ergonomisch gestalten, sodass auf Exoskelette verzichtet werden kann.
Zusammenfassung:
- Exoskelette gelten nach dem TOP-Prinzip als Personengebundene Maßnahme; technische und organisatorische Maßnahmen sind daher zu prüfen und ggf. zu bevorzugen.
- Herstellerinformationen (Einsatzzweck, Nutzerkreis, Gefährdungen, etc.) sind zu beachten.
- Ihr Einsatz ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.
- Vor dem Regeleinsatz sollte eine Erprobung unter Einbezug der Beschäftigten durchgeführt werden.
- Bei der Erprobung und im Regeleinsatz sollte eine arbeitsmedizinische Beratung angeboten werden bzw. eine arbeitsmedizinische Begleitung sichergestellt sein.
- Exoskelette unterstützen in der Regel nur eine Körperregion (z.B. unterer Rücken) und meist nur Teile einer Tätigkeit (z.B. Anheben von Lasten)
- Ihr Einsatz kann Nebentätigkeiten behindern (z.B. Gehen, Treppensteigen oder das Fahren von Fahrzeugen).
- Beim Einsatz von Exoskeletten sollten Flucht-Maßnahmen und Erste-Hilfe-Maßnahmen sichergestellt werden.
- Ihre Wirksamkeit lässt sich aktuell nicht mit üblichen Bewertungsverfahren (z.B. Leit-Merkmal-Methode) ermitteln.
- Eine Reduzierung von Muskel-Skelett-Erkrankungen durch den Einsatz von Exoskeletten ist bislang wissenschaftlich nicht belegt.
Exoskelette sind potenzielle Hilfsmittel für spezifische Tätigkeiten, aber keine Universalmittel bei Muskel-Skelett-Belastungen oder Belastungen mit Zwangshaltungen.
Nach der Einführung sollte die korrekte Nutzung durch Mitarbeitende regelmäßig (ca. alle 3–6 Monate) durch Fachpersonal überprüft werden, um Fehlanwendungen und potenzielle Langzeitschäden zu vermeiden.
Die biomechanische Wirksamkeit von Exoskeletten in der betrieblichen Praxis ist bisher weitgehend unbekannt. Langzeiteffekte und Auswirkungen auf den Körper, wie z.B. ein möglicher Abbau der Muskulatur (durch dauerhafte Minderbelastung der Muskulatur) sind bisher nicht hinreichend untersucht.
Nach bisherigen Untersuchungen (im Rahmen der aktuell überarbeiteten S3-Leitlinie „Einsatz von Exoskeletten im beruflichen Kontext zur Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention von arbeitsassoziierten muskuloskelettalen Beschwerden“) ergibt sich im Rahmen einer Sekundärprävention (um eine Verschlimmerung einer bereits bestehenden Erkrankung/ Gesundheitsbeeinträchtigung zu verhindern) eine mögliche Schmerzreduzierende Wirkung durch den Einsatz von Exoskeletten.
Im Primarpräventionsbereich (um im Vorfeld die Entstehungen von Krankheiten oder Gesundheitseinschränkungen zu verhindern) ergibt sich derzeit keine klare Wirkung auf Muskel-Skelett-Einflüsse oder Belastungen.
