(Texte teilweise übernommen von gesund.bund.de, european skin cancer foundation)
Der „weiße“ oder helle Hautkrebs ist weltweit der häufigste Tumor des Menschen mit hellem Hauttyp. Heller Hautkrebs tritt zehn Mal häufiger auf als schwarzer Hautkrebs, wenngleich er weniger aggressiv ist und nur in seltenen Fällen zum Tod führt.
Weltweit geht man von etwa 2 Millionen Neuerkrankungen aus. In den nächsten Jahren ist mit einem weiteren Anstieg zu rechnen, europaweit sind gerade jüngere Menschen immer häufiger vom hellen Hautkrebs betroffen.
Weißer Hautkrebs tritt v.a. im Kopf-Hals-Bereichen und auf Hautarealen auf, die intensiv UV-Strahlung ausgesetzt sind. Hauptrisikogruppe sind somit Menschen, die in der Freizeit erhöhter UV-Strahlung von Sonne oder Solarien ausgesetzt sind oder deren berufliche Tätigkeit im Freien stattfindet (wie z.B. Dachdecker, Gärtner, Bademeister, Bauarbeiter).
Das Erkrankungsrisiko steigt mit zunehmendem Lebensalter und mit Zahl der Sonnenstunden.
Europäischer Tag des hellen Hautkrebses am 13. September
Am 13. September findet der „Europäische Tag des Hellen Hautkrebses“ statt, um das Bewusstsein für Hautkrebserkrankungen in der Öffentlichkeit zu steigern.
Mit dem Klimawandel wird der Schutz vor der Sonne immer wichtiger: Die klimatischen Veränderungen führen dazu, dass vermehrt UV-Strahlung auf die Erdoberfläche und damit auch auf unsere Haut und Augen trifft.
Sonnenstrahlung verursacht Hautkrebs
Sonnenlicht ist für viele Menschen eine natürliche Quelle des Wohlbefindens. Durch das Sonnenlicht kommt es zur Stimulation der Vitamin- D- Synthese, einem für den Knochenstoffwechsel wichtigen Wirkstoff.
Allerdings reichen, selbst in nördlichen Ländern, zur Aufrechterhaltung eines ausreichenden Vitamin D Spiegels auch kurze Sonneneinwirkungen aus.
Besonders ab dem Vormittag (ca. 11:00 Uhr) bis zum Nachmittag (ca. 15:00 Uhr) trifft ein Großteil der hautkrebsinduzierenden UV-Strahlung auf die Erdoberfläche. Somit ist besonders in diesem Zeitraum ein ungeschützter Aufenthalt im Freien zu vermeiden.
Scheinbare Schutzfilter, wie eine Wolkendecke oder die Schattenzone eines Baumes, lassen jedoch immer noch 80 Prozent bzw. 50 Prozent der UV-Strahlung passieren und sind somit kein zuverlässiger Schutz vor den negativen Auswirkungen einer übermäßigen UV-Exposition.
Auswirkungen auf die Haut bei hoher Sonnenexposition
Medizinisch bedeutsam ist vor allem der Anteil der ultravioletten Strahlung (UV) des Sonnenlichtes. Die kurzwellige UVB-Strahlung ruft typischerweise den Sonnenbrand hervor.
Erst sehr viel später kommt es, durch verstärkte Melanin-Produktion in den unteren Hautschichten, zur Hautbräunung (als eine Art natürlicher Sonnenschutz). Jedoch ist auch die bestens gebräunte Haut nicht ausreichend gegen die immunschwächenden und hautkrebsauslösenden Eigenschaften der UV-Strahlung geschützt.
Langwellige UVA-Strahlung dringt hingegen vergleichsweise tief in die Haut ein und schädigt das, in den tieferen Hautschichten angeordnete, elastische Bindegewebe nachhaltig. Die Folgen sind eine verstärkte und frühzeitige Hautalterung sowie Pigmentverschiebungen (Faltenbildung, „fleckige Haut“).
Für lange Zeit wurde für die Hauttumorentstehung ausschließlich die UVB- Strahlung verantwortlich gemacht. UVB erzeugt durch seine spezifische Wellenlänge genau im Bereich des Erbgutes der Hautzellen Fehlverknüpfungen, die dann die Basis für ein späteres Tumorwachstum legen.
Gerade in den letzten Jahren häufen sich jedoch Hinweise, dass auch UVA eine tumorfördernde Wirkung auf die Haut hat, wenn auch in weitaus schwächerem Maße. Des Weiteren ist UVA auch die Ursache für eine Reihe von häufig als „Sonnenallergie“ interpretierten Hautreaktionen.
Eine oft unterschätze Wirkung der UV-Strahlung ist weiterhin die Schwächung des Abwehrsystems der Haut. Eine Hautinfektion durch Bakterien, Viren oder Pilze aber auch das beschleunigte Wachstum von Hautkrebszellen wird durch diese immunsuppressive Wirkung signifikant gefördert.
Risikofaktoren des hellen Hautkrebses sind insbesondere
- eine regelmäßige meist intensive UV-Exposition
- ein heller Hauttyp
- Immunsuppression
- therapeutische ionisierende Strahlung
- chemische Kanzerogene wie z. B. Arsen
- genetische Syndrome.
Schutz gegen Hautschäden
Der beste Schutz vor den Folgen übermäßiger UV-Strahlung ist ein vernünftiger Umgang mit der Sonne. 80 % der für die Haut gefährlichen ultravioletten Strahlung erreicht auch bei geschlossener Wolkendecke die Erdoberfläche. Selbst im Schatten nimmt die ultraviolette Strahlung nur um 50 % ab. Ebenso die Sonneneinstrahlung durch Reflexion an spiegelnden Flächen (z. B Wasser, Beton) auch an schattigen Plätzen sollte nicht unterschätzt werden.
Sonnenschutz durch Sonnencreme
Sonnenschutzcreme richtig anwenden
Bei Sonnenschutzcremes sollte darauf geachtet werden, dass diese sowohl im UVA- als auch UVB-Bereich wirksam sind.
Der Lichtschutzfaktor (LSF) oder Sonnenschutzfaktor (SSF) gibt an, um welchen Faktor die Eigenschutzzeit verlängert wird, also wievielmal länger man in der Sonne bleiben darf, bis es zum Sonnenbrand kommt.
Der LSF bezieht sich auf den Schutz vor der UVB-Strahlung.

Beispiel: Wenn sich ungeschützt nach 10 Minuten Sonneneinstrahlung eine beginnende Hautrötung zeigt, kann durch Eincremen mit Sonnenschutzcreme LSF 10 die Zeit bis auf maximal 100 Minuten gesteigert werden. Diese Zeit kann jedoch nicht durch mehrmaliges Eincremen beliebig gesteigert werden.

Da durch ein Zuviel an UVA-Strahlung keine sofort sichtbare Hautschädigung auftritt, ist es wesentlich schwieriger, bezüglich UVA-Strahlung genaue LSF zu bestimmen. Oft entspricht gerade im hohen Lichtschutzbereich der UVA-Schutz nicht dem UVB- Schutz.
Die Sonnenschutzcreme sollte mindestens LSF 25 für den UVB-Bereich und auch einen hohen Schutz vor UVA-Strahlung haben. Da die meisten der heute verwandten Lichtschutzfilter nicht sofort nach dem Auftragen aktiv schützen können, ist es empfehlenswert, die Sonnenschutzcremes etwa 20 – 30 Minuten vor dem Verlassen des Hauses aufgetragen werden.
Heutzutage gibt es ein sehr breit gefächertes Angebot an Lichtschutzpräparaten, Lotionen, Cremes, Gele, Sprays, so dass jeder etwas Passendes finden kann.
Tragen Sie die Sonnenschutzcreme großzügig auf. Nehmen Sie mindestens doppelt so viel Creme, wie Sie es von Ihrer Pflegecreme gewohnt sind. Denken Sie neben den Sonnenterassen des Körpers (wie z.B. Nasenrücken, Ohren) drauf, auch unbehaarte Kopfpartien und den Nacken einzucremen.
Folgende Empfehlungen bestehen: Gesicht ½-1 Teelöffel Sonnenschutzmittel; ein Arm: Menge entsprechend 2 €-Stück; beide Hände: Menge entsprechend 2€-Stück.
Sind bereits Schäden durch die langzeitige UV-Strahlung vorhanden (Hautkrebs oder Vorstufen von Hautkrebs), sollte LSF 50 verwendet werden, um die Menge der zusätzlichen in die Haut eindringenden UV-Strahlung möglichst gering zu halten.
Sonnenschutz und Sport
Der LSF gibt keine „Garantiezeit“ an. Schwitzen, Schwimmen und andere Faktoren können die Schutzzeit beeinflussen. Ein Nachcremen kann dann den Schutz wiederherstellen, die „erlaubte“ Gesamtzeit verlängert sich jedoch nicht. Bei einer beginnenden Hautrötung sollte in jedem Fall die Sonne vermieden werden. Beim Wassersport ist auf die Wasserfestigkeit des Lichtschutzpräparates zu achten.
After-Sun Pflege
Nach dem Sonnenbad kann Feuchtigkeitscreme oder –Lotion aufgetragen werden, um die Haut vor Austrocknung zu schützen. After-Sun-Pflegepräparate enthalten zum Teil zusätzliche Pflegesubstanzen, die die Haut bei der Reparatur von Zellschäden unterstützen sollen.
Wenn sich trotz aller Vorsichtsmaßnahmen Hautrötung oder Sonnenbrand zeigen, sollte die Sonne unbedingt bis zum vollständigen Abklingen der Beschwerden vermieden werden. Linderung bringen auch kühle feuchte Umschläge und Feuchtigkeitscremes.

Die Stärke sonnenbrandwirksamer UV-Strahlung wird durch den UV-Index angegeben.
Je höher der UV-Index, desto wahrscheinlicher ist eine Schädigung der Haut bzw., desto kürzer ist die Zeitdauer, bis zur Schädigung und desto mehr Schutzmaßnahmen sind erforderlich.
Weitere Schutzmaßnahmen (auch bei beruflicher Exposition):
Gerade bei beruflicher Tätigkeit mit vermehrter UV-Exposition sollten folgende Maßnahmen überprüft werden:
- Arbeitsbereiche mit ausreichend großen Sonnenschirmen, Sonnensegeln, Sonnenplanen und Überdachungen ausstatten.
- Fahrerkabinen mit Klimatisierung in Baumaschinen und Fahrzeugen einsetzen.
- Bei erhöht reflektierenden Oberflächen seitliche, reflexionsarme Abschirmungen aufstellen. Unterstellmöglichkeiten auch für Pausen einrichten.
- Den Aufenthalt in der Sonne (insbesondere in der Zeit von 11 bis 15 Uhr) nach den Möglichkeiten der Arbeitsorganisation zeitlich beschränken, da in dieser Zeit die UV-Strahlung besonders intensiv ist.
- Tätigkeiten möglichst im Schatten oder in geschlossenen Räumen ausführen lassen. Körperlich anstrengende Arbeiten im Außenbereich (z. B. auf dem Feld oder auf Baustellen) möglichst zu Zeiten geringerer UV-Strahlung (Morgenstunden) einplanen
- Art und Umfang der Pausen (selbstverständlich im Schatten) an die Tageszeit anpassen bzw. Zeiträume zum Abkühlen organisieren.
- Die Beschäftigten über die möglichen Gefahren durch die UV-Strahlung informieren und über Schutzmaßnahmen unterweisen.
- Bei Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr je Tag ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) anzubieten
- Körperbedeckende Bekleidung (lange Hose, langärmeliges luftdurchlässiges Hemd/ Shirt) tragen. Helle, leichte Baumwoll- oder Leinenstoffe können bis zu 80 Prozent der UV-Strahlung durchlassen und geben so nur sehr geringen UV-Schutz. Kleidung aus speziell entwickelten Materialien kann bestenfalls das Durchdringen von UV-Strahlung vollständig verhindern.
- Neben möglicher UV-Schutzkleidung gegebenenfalls weitere PSA an Sonnenexposition anpassen (z. B. Kopfschutz/ Helme und Schutzbrille mit entsprechendem UV-Schutz)
- Kopf besonders schützen. Ohren und Nacken können z.B. durch Hüte mit breiter Krempe oder mit Basecaps geschützt werden. Letztere sollten zusätzlich mit Nackenschutz ergänzt werden.
- Für Durchlüftung sorgen (Ventilatoren)
- Kalorienarme, alkoholfreie Getränke (z. B. Tee oder Mineralwasser) zur Verfügung stellen

Keinerlei Schutzfunktion hat die durch Anwendung von Selbstbräunern gewonnene Bräunung, da Selbstbräuner lediglich eine Anfärbung der äußersten Hornschicht verursachen.
Kein Ersatz für Sonnenschutz
Nahrungsergänzungsmittel, wie Betacarotin, Lutein oder Astaxanthien, bieten hingegen keinen ausreichenden Sonnenschutz. Sie beeinflussen zwar die Hautfarbe, ein ausreichender Schutz vor UV-Sonneneinstrahlung kann jedoch in wissenschaftlichen Studien nicht ausreichend erwiesen werden.
Im Gegenteil kann eine zu hohe Dosierung von Betacarotin negative Auswirkungen auf Krankheiten haben, wie z.B. Förderung von Lungenkrebs bei Rauchern.
SELBSTUNTERSUCHUNG – Früherkennung kann Ihr Leben retten
Es wird eine regelmäßige Selbstuntersuchung z.B. vor einem großen Spiegel empfohlen. Nehmen Sie einen Handspiegel, um auch schlecht zu erkennende Partien zu erforschen.
Fallen Ihnen merkwürdig aussehende Hautbereiche, Muttermale oder Leberflecke auf, suchen Sie so bald wie möglich einen Arzt auf.
Wie Sie sich selbst nach Hautkrebs untersuchen:
- Untersuchen Sie Ihren Körper von vorne und hinten vor einem Spiegel, dann Ihre rechte und linke Seite. Die Arme halten Sie dabei in die Höhe.
- Beugen Sie Ihren Ellenbogen. Schauen Sie sorgfältig von Ihren Oberarmen zu den Unterarmen und Handflächen. Vergessen Sie nicht, Ihre Fingernägel zu überprüfen.
- Schauen Sie sich Ihre Beine und Füße, die Zeh-Zwischenräume und die Fußsohlen genau an.
- Untersuchen Sie Ihren Nacken und Hinterkopf mit einem Handspiegel, auch hinter den Ohren. Schauen Sie auch auf der Kopfhaut nach, in dem Sie zum Beispiel einen Fön zur Hilfe nehmen.
- Überprüfen Sie auch Ihren Rücken und das Gesäß mit einem Handspiegel
Hautkrebsscreening (in Deutschland)
In Deutschland haben gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf eine kostenlose Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs. Bei dem sogenannten Hautkrebsscreening nimmt ein Dermatologe oder Hausarzt mit spezieller Fortbildung (Zertifizierung) die Haut gründlich unter die Lupe.
Therapie-Möglichkeiten bei Hautkrebs und entsprechenden Hautveränderungen
Die operative Entfernung des Tumors ist häufig die Therapie der ersten Wahl. Hiermit kann in etwa 95 % der Fälle eine dauerhafte Heilung erreicht werden.
Zusätzliche hierzu, gibt es alternative Verfahren wie Strahlentherapie, Kryotherapie (Kältetherapie), eine photodynamische Therapie (Einsatz lichtempfindliche Substanzen, die durch Licht aktiviert werden, um krankhaftes Gewebe zu zerstören). sowie topische (lokal auf der Haut) und systemische medikamentöse Therapien an.
Die 10 nützlichen Tipps:
- Keine Mittagssonne! Vermeiden Sie diese zwischen 11.00 und 15.00 Uhr.
- Verwenden Sie täglich Sonnenschutzprodukte!
- Nutzen Sie mindestens einen LSF > 30, die im UVB- und UVA-Bereich schützen!
- Sonnenschutzcremes 20 bis 30 Minuten vor dem Aufenthalt im Freien anwenden!
- Denken Sie an den textilen Sonnenschutz!
- Tragen Sie eine Kopfbedeckung möglichst mit Krempe!
- Schützen Sie Ihre Augen mit einer Sonnenbrille!
- Nehmen Sie ausreichend Flüssigkeit zu sich!
- Meiden Sie künstliche UV-Strahlen (Solarien, Heimsonne)!
- Regelmäßige Hautschecks beim Hautarzt oder beim (hierfür berechtigten) Hausarzt!
Fazit:
Durch verantwortungsvollen Aufenthalt im Freien und regelmäßige Inanspruchnahme von angebotenen Screening-Untersuchungen für Hautkrebs kann ein wirkungsvoller Beitrag zur eigenen Gesundheit geleistet werden.
Im Rahmen der bevölkerungsweit angebotenen Krebsfrüherkennungsuntersuchungen können Männer und Frauen ab 35 Jahren alle zwei Jahre eine ärztliche Ganzkörperuntersuchung der Haut in Anspruch nehmen.
Darüber hinaus sollte jede festgestellte Hautveränderung baldmöglichst ärztlich abgeklärt werden. Werden Tumorerkrankungen frühzeitig entdeckt, können sie häufig schonender behandelt werden und die Heilungschancen steigen.

Einige Links zum Thema Sonnenschutz
- http://www.escf-network.eu/fileadmin/user_upload/Files/Flyer_bundesamt_fuer_strahlenschutz.pdf
- http://escf-network.eu/index.php
- https://www.stiftung-gesundheitswissen.de/umweltfaktoren/sonnenschutz-der-haut
- https://www.klima-mensch-gesundheit.de/uv-strahlung-und-uv-schutz/
- https://www.klima-mensch-gesundheit.de/uv-strahlung-und-uv-schutz/uv-schutz-in-lebenswelten/tipps-fuer-betriebe/
- https://www.dguv.de/ifa/fachinfos/optische-strahlung/natuerliche-optische-strahlung/schutzmassnahmen/index.jsp
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
- Arbeiten unter der Sonne (BG BAU)
- Sonnenstrahlung (BG ETEM)
- Hautschutz bei Tätigkeiten im Freien (BG ETEM)
Bundesamt für Strahlenschutz (BFS)