Bildschirmarbeitsplatzbrille – Regelung & Notwendigkeit

Universalbrille vs. Bildschirmarbeitsplatzbrille:

In der Regel reicht die private Brille (Universalbrille) auch für die Arbeit am Bildschirm aus. Eine spezielle Bildschirmarbeitsplatzbrille wird nur benötigt, wenn diese nicht ausreicht und Beschwerden auftreten.

Gesetzliche Vorgabe:

Arbeitnehmer müssen die Kosten für ihre allgemeine Sehkorrektur (Fern-, Lese- oder Gleitsichtbrille) selbst tragen.

Arbeitgeberpflicht:

Erst wenn die private Sehhilfe nicht genügt, muss der Arbeitgeber eine spezielle Sehhilfe bereitstellen.

Arbeitsmedizinische Vorsorge beim betriebsärztlichen Dienst:

Hier erfolgt eine Sehtestung mit den vorhandenen Sehhilfen. Es wird geprüft, ob eine Bildschirmarbeitsplatzbrille notwendig ist. Wenn dies der Fall ist, wird diese empfohlen

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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