Der Bürohund oder des Menschen bester Freund

In der Sars-Cov2-Pandemie, als viele Mitarbeiter im mobilen Arbeiten zu Hause waren, nahm die Zahl der Hundehalter deutlich zu. Zu Hause ließen sich Hundehaltung und Arbeit vereinbaren. Hunde als soziale Wesen lieben die Anwesenheit ihrer Besitzer. Mit der Rückkehr zur Präsenzarbeit standen viele Hundesitzer vor der Frage: Wer kümmert sich um den Hund, wenn ich abwesend bin? Kann ich ihn mit zu meinem Arbeitsplatz nehmen?

Die Zahl der Arbeitgeber, die diese Möglichkeit bieten, steigt in Deutschland an, wie eine Umfrage des Bundesverbandes Bürohund e.V. zeigt.

Wissenschaftliche Studien belegen die positive Wirkung von Hunden auf den Menschen.

Hunde wirken sich positiv auf den Menschen aus. Dabei verbessern sie, unter anderem durch die Anregung der Oxytocinproduktion im menschlichen Organismus, die psychische und körperliche Gesundheit. Hunde können einen Schutz vor der Volkskrankheit Burnout liefern. Hunde wirken stressmindernd (vorausgesetzt es bestehen keine Vorbehalte gegen Hunde).

Hunde im Büro können das Engagement, die Motivation, die Loyalität, die Kreativität und das allgemeine Wohlbefinden der Mitarbeiter verbessern. Hunde liefern dem Unternehmen einen strategischen Vorteil im „War for Talents“.

Die Option seinen Hund mit zum Arbeitsplatz bringen zu dürfen, kann die Attraktivität eines Arbeitgebers steigern. Dies ist vor dem Hintergrund der Herausforderung Mitarbeiter Recruitierung nicht außer Acht zu lassen. Mitarbeiter empfinden die Möglichkeit, den eigenen Hund zum Arbeitsplatz mitbringen zu können, als Ausdruck der Wertschätzung.

Vorteile für die Tiere:

Hunde im Büro bleiben in der Umgebung ihrer Menschen und erleiden deutlich weniger die Angst der ungewollten Einsamkeit. Zudem sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass das Tier im Tierheim abgegeben wird.

Hunde können zu einer positiven Arbeitsatmosphäre beitragen:

Es ist nicht ungewöhnlich, dass ein kurzer Spaziergang mit dem Bürohund eine willkommene Abwechslung vom Arbeitsalltag bietet und zu neuen Energiequellen führt. Außerdem haben die vierbeinigen Kollegen die erstaunliche Fähigkeit, die Stimmung zu heben und eine positive Atmosphäre zu schaffen. Die spielerische Natur von Hunden bringt oft ein Lächeln auf die Gesichter der Mitarbeitenden und kann dazu beitragen, eine angenehme und entspannte Arbeitsumgebung zu schaffen.

Work-Life-Balance:

Die Möglichkeit, den Hund mit zur Arbeit zu nehmen, ermöglicht es Mitarbeitenden, Arbeit und persönliche Verantwortung besser zu vereinbaren. Sie können sich sicher sein, dass ihr geliebter Vierbeiner nicht alleine zu Hause warten muss und in ihrer Nähe ist. Dies kann zu einer verbesserten Work-Life-Balance führen und das Wohlbefinden der Mitarbeitenden steigern.

Der Bürohund wirkt im Wesentlichen auf folgenden Ebenen:

Physische und psychische Gesundheit:

  • Das Streicheln und Ansehen eines Hundes führt zur Ausschüttung des Hormons Oxytocin. Oxytocin senkt den Anteil von Insulin und Cortisol (Stresssenkung) und fördert die Produktion des Glückshormons Dopamin.
  • Durch das Anstupsen in Verbindung mit der entsprechenden Ankersetzung unterbricht der Hund psychische Automatismen, die uns Menschen möglicherweise krank machen.
  • Ein Bürohund sorgt für Bewegung.
  • Bürohunde sorgen für Kommunikation zwischen Menschen unterschiedlicher Abteilungen und für weniger Einsamkeit nach dem Büro

Vorteile für Unternehmen

  • Gesunde Mitarbeitende senken den Aufwand für Erkrankungen und können zum Unternehmenserfolg beitragen.
  • Die Zulassung von Hunden im Büro entspricht den Erwartungen der Arbeitnehmenden. Die Arbeitgebermarke wird dadurch positiv aufgewertet.
  • Das Betriebsklima verbessert sich, die Loyalität der Mitarbeitenden steigt. Das Recruiting wird einfacher.
  • Neue Teams bilden sich einfacher über den Katalysator Bürohund und Arbeitsabläufe werden dadurch beschleunigt.

Doch was gilt es zu beachten, wenn Hunde am Arbeitsplatz erlaubt sind:

  • Richtlinien und Zustimmung: Es sollten klare Richtlinien und Regeln für die Anwesenheit von Hunden am Arbeitsplatz aufgestellt werden. Alle Mitarbeiter sollten über die Einführung eines Bürohundes informiert werden. Es ist zudem wichtig, die Meinungen und Bedenken der Kollegen zu berücksichtigen. Einige Menschen können allergisch gegen Hunde sein oder haben möglicherweise Angst vor ihnen. Außerdem hat nicht jeder Mitarbeiter die gleiche Einstellung zu Hunden oder fühlt sich wohl in ihrer Anwesenheit. Bei aller Tierliebe sollte dies mit Respekt berücksichtigt werden.
  • Es ist wichtig, die Gesundheit aller Mitarbeiter zu berücksichtigen und möglicherweise alternative Lösungen zu finden, zum Beispiel hundefreie Zonen oder ruhigere Büroräume für Mitarbeiter mit Allergien. Weitere Möglichkeiten sind die Schaffung eines Hunde-Büros, in dem Angestellte Arbeitsplätze sowohl für sich selbst als auch für ihre Hunde reservieren können, sowie die Einrichtung einer Hundetagesstätte. Dies kann zu Meinungsverschiedenheiten oder Spannungen im Büro führen. Auch aggressive Hunde haben im Büro nichts zu suchen.
  • Hundegerechte Umgebung: Ein sicherer und angenehmer Ort für den Hund im Büro sollte eingerichtet werden. Dies beinhaltet bequeme Liegeplätze, ausreichend Wasser und Futter, sowie genügend Möglichkeiten für kurze Gassirunden. Auch sollte im Notfall eine gefahrlose Evakuierung des Tieres möglich sein.
  • Hygiene: Regelmäßige Reinigungsmaßnahmen sind entscheidend, um ein sauberes und hygienisches Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Hundehaare sollten entfernt und Reinigungsprotokolle aufgestellt werden, um allergische Reaktionen bei Mitarbeitern zu minimieren.
  • Training und Verhalten: Es ist wichtig, dass der Bürohund gut erzogen ist und grundlegende Gehorsamsregeln kennt. Er sollte sozial verträglich sein und auch mit anderen Hunden keine Probleme haben. Ein Hundetraining vor der Einführung in das Büro kann dazu beitragen, mögliche Probleme zu lösen.

Schließlich besteht kein automatischer Anspruch darauf, den eigenen Hund mit ins Büro zu bringen.

Grundsätzlich hat vor einer Genehmigung eine Gefährdungsbeurteilung zu erfolgen, die alle Gefährdungen durch oder mit dem Hund im Arbeitsbetrieb berücksichtigt. Hierzu wirkt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), hervorgehoben §1, §6, §8.

Jeder Arbeitsplatz ist in den möglichen Gefährdungen einzeln zu betrachten. Grobe Richtwerte können sein:

  • Berücksichtigung von allen Unternehmen im Haus für mögliche Störungen oder Gefährdungen
  • Liegt eine Genehmigung vom Immobilienbesitzer vor, Tiere bzw. Hunde in die Immobilie einzubringen (bei Büro- oder Industriebauten besteht eine Zweckbestimmung über die Genehmigungsverfahren)
  • Der Hund gelangt, ohne Erfordernis von gesondert zu sichernden Bereichen, durch das Haus ins Büro und auch wieder raus
  • Der Hund kann im Notfall in Menschenmengen mit evakuiert werden
  • Der Ausschluss im Bereich von Personen, die Angst vor Hunden haben oder Allergiker sind
  • Die Zustimmung aller liegt vor
  • Der Hund hat seinen Platz und kann sich artgerecht aufhalten
  • Der Hund stört nicht die Arbeitsabläufe
  • Der Hund ist versichert
  • Der Hundebesitzer verfügt über einen Hundeführschein
  • Das Wesen des Hundes ist für einen längeren Aufenthalt im Büro geeignet
  • Es können weitere Gefährdungen durch den Hund ausgeschlossen werden
  • Nachweise durch den Hundebesitzer (Hundehaftpflichtversicherung, Hundeführschein, ggf. ein Wesenstest des Hundes)
  • Der Hund muss gut erzogen sein und darf den betrieblichen Ablauf nicht stören
  • Es muss Platz für den Hund sein und er muss auch im Büro entsprechend der Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) artgerecht untergebracht und versorgt werden

Im Rahmen der Beurteilung sollten auch die für das Unternehmen in Fragen kommenden gesetzlichen Grundlagen berücksichtigt werden:

    Arbeitsschutzgesetz

    Arbeitssicherheitsgesetz

    Arbeitsstättenrichtlinie

    Hygieneverordnung

    Infektionsschutzgesetz

    Tierschutz-Hundeverordnung

    SGB VII

    Schwerbehindertengesetz

Fallbezogen gelten weitere Gesetze, Verordnungen, Richtlinien sowie auch das „Hausrecht“.

Sinnvoll ist es, eine Betriebsvereinbarung zu treffen, wenn Vorgesetzte und das Team zustimmen. Diese Vereinbarung sollte die Rechte und Pflichten aller Beteiligten klar definieren.

Trotz dieser Regularien bringen Hunde viele Vorteile.

„Hunde sind nicht unser ganzes Leben, aber sie machen unser Leben ganz“

(Roger Caras)

Quellen:

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