Arbeitsschutz, wozu?

Jedes Jahr am 28.4 werden aktuelle Themen zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz behandelt.

Wir möchten diesen Tag nutzen und Ihnen unsere Tätigkeit als Ihre Berater in Fragen der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz darlegen.

Sie sind Unternehmer und beschäftigen Mitarbeiter?

 Aus Ihrer Funktion als Arbeitgeber erwachsen Plichten, die seitens des Gesetzgebers im Arbeitsschutzgesetz festgelegt wurden.

Jeder Arbeitgeber hat für eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation im Betrieb zu sorgen. Dies kann besonders wirksam durch eine nachhaltige Einbindung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in die Strukturen und Abläufe eines Unternehmens erreicht werden.

Ferner unterweist der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und trifft Vorkehrungen für besonders gefährliche Arbeitsbereiche und Arbeitssituationen.

Bei der Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen gibt das Arbeitsschutzgesetz den Unternehmen Gestaltungsspielräume, um den unterschiedlichen Gegebenheiten eines jeden Betriebes gerecht werden zu können. Das Arbeitsschutzgesetz wird durch eine Reihe von Arbeitsschutzverordnungen konkretisiert

Zentrale Säule des Arbeitsschutzes ist die Pflicht des Arbeitgebers zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Die Gefährdungsbeurteilung dient dazu, sich über die vorhandenen Gefährdungen klar zu werden, damit die „richtigen“ Schutzmaßnahmen getroffen werden können.

Am wirkungsvollsten kann die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit gewährleistet werden, wenn der Arbeits- und Gesundheitsschutz nachhaltig in die Strukturen und Abläufe eines Unternehmens eingebunden wird.

Arbeitsschutzmanagementsysteme (AMS) sind ein wirksames Instrument zur Verbesserung des Arbeitsschutzes.

Unter GDA Orgacheck können Sie Ihre Arbeitsschutzorganisation im Selbst-Check prüfen.

Dies ist ein Angebot der Stiftung „Mittelstand – Gesellschaft – Verantwortung“ , gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie

Unterweisungen durch den Arbeitgeber oder dessen Beauftragte sind ein wichtiges Werkzeug im Baukasten des Arbeitsschutzes.

Voraussetzung für eine regelgerechte Unterweisung ist eine passgenaue Ausrichtung auf die jeweilige Arbeitssituation im Betrieb.

Ab wann sollte ein Arbeitsmediziner oder eine Sicherheitsfachkraft benannt werden?

Seitens der Gesetzgebung ist jeder Arbeitgeber verpflichtet einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen, die ihm beratend in Fragen der Unfallverhütung zur Seite stehen.

Bis zu der Unternehmensgröße von 50 Ma kann der Unternehmer einige Aufgaben im sogenannten Unternehmermodell selbst übernehmen. Hierzu gibt es weiterführende Informationen bei den jeweiligen Berufsgenossenschaften/ Unfallversicherungsträgern.

Die konkrete Umsetzung richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2, die verschiedene Betreuungsmodelle bietet.

Welche Aufgaben erfüllt ein Arbeitsmediziner:

Die Arbeitsmedizin ist ein sog. präventivmedizinisches Fachgebiet, das sich mit den Einflüssen der Arbeitswelt auf die Gesundheit der Arbeitnehmer/Innen auseinandersetzt.

Ziel ist es, das geistige, körperliche und soziale Wohlbefinden der Arbeitnehmer/Innen in ihrem Beruf zu fördern, die Leistungsfähigkeit zu erhalten und ihn/sie vor gesundheitsschädigenden Gefahren durch die berufliche Tätigkeit zu bewahren.

Wir kümmern uns um alle Fragen der Angestellten rund um deren Gesundheit, helfen bei Betriebsunfällen und bei Wiedereingliederungen nach Arbeitsunfällen und sind Ansprechpartner/innen für allgemeine Gesundheitsfragen wie z.B. Impfungen.

Eine weitere Aufgabe ist, den einzelnen Arbeitnehmer einer Beschäftigung zuzuführen, die seinen geistigen und körperlichen Fähigkeiten entspricht. Das frühzeitige Erkennen von berufsbedingten Erkrankungen sowie die sachkundige Beratung derselben gehört ebenfalls dazu.

Konkret ist beispielsweise die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen eine der Routineaufgaben in der Arbeitsmedizin. Auch die Integration von chronisch kranken Patienten/-innen oder behinderten Personen in ein Unternehmen sowie Gebäudebegehungen oder Unfallprävention gehören zum Tagesgeschäft eines Arbeitsmediziners.

Das betriebliche Gesundheitsmanagement richtet sich nach den besonderen Anforderungen der jeweiligen Unternehmen.

Arbeitsmediziner/innen kümmern sich in diesem Rahmen z.B. um ergonomische Bildschirm-Arbeitsplätze für Büroangestellte, die der Haltung nicht schaden. Ein großes Thema ist auch der Lärmschutz, Beratung zu Schutzmaßnahmen.

In Abhängigkeit von der Gefährdungsbeurteilung, zu der wir die Arbeitgeber beraten, werden entsprechende Vorsorgen definiert, die durch unser Team durchgeführt werden. Zu Planung und Dokumentation beraten wir die Unternehmer.

Und in international agierenden Betrieben, die ihre Mitarbeiter/innen regelmäßig ins Ausland schicken, übernehmen Arbeitsmediziner/innen die reisemedizinische Prävention und Impfberatung.

Arbeitsmediziner/innen unterstützen kleine und große Unternehmen bei der Ausarbeitung von Gesundheitskonzepten für den Arbeitsalltag. Dies beinhaltet z.B. gesundes Kantinenessen, Betriebssport, die Einrichtung von Entspannungsräumen u.v.m. Auch regelmäßige Vorsorgeprogramme wie z.B. Blutbilder oder allgemeine Gesundheits-Checkups von Lunge, Augen und Haut gehören in diesen Bereich.


Welche Aufgaben erfüllt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen ist die Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) untrennbar mit der Rolle des Betriebsarztes verbunden: Zu ihren gemeinsamen Aufgaben gehört es, den Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung zu beraten und zu unterstützen.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit spielt eine entscheidende Rolle bei den Themen Betriebssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Ihre Aufgabe ist es, bei der Umsetzung von Maßnahmen im Unternehmen zu assistieren und zu helfen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben sind fundierte sicherheitstechnische Kenntnisse bezüglich der Arbeitsbedingungen, der eingesetzten Arbeitsmittel sowie der möglichen Gefahrenquellen erforderlich. Zusätzlich gehört es zu den Verantwortlichkeiten einer Sifa, Gefährdungen zu erkennen und zu bewerten, präventive Maßnahmen zu erarbeiten und bei deren Umsetzung zu helfen. Sie nehmen eine beratende Funktion ohne Weisungsbefugnis ein.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit steht dem Arbeitgeber unterstützend bei der Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten rund um das Thema Arbeitsschutz zur Seite und dementsprechend breit gefächert ist das Aufgabenfeld.  Die Schwerpunkte umfassen Betriebsbegehungen, die Gefährdungsbeurteilung, die Prüfung von Arbeitsmitteln, die Beseitigung von Mängeln, Teilnahme an Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen und der Durchführung von Unterweisungen.

Die Hauptaufgaben der Sifa sind im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) geregelt.

Dazu gehören:

Beratung

Die Beratung der Arbeitgeber bzw. der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen stellt eine zentrale Aufgabe dar. Dieses gilt insbesondere bei

• der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen sowie sanitären Einrichtungen

• der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln

• der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen

• der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln

• der Gestaltung von Arbeitsplätzen, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie

• der Beurteilung der aktuellen Arbeitsbedingungen Überprüfung

Eine sicherheitstechnische Überprüfung der Betriebsanlagen sowie der technischen Arbeitsmittel findet insbesondere vor deren Inbetriebnahme statt. Das betrifft ebenso neue Arbeitsverfahren vor ihrer Einführung. Durch regelmäßige Betriebsbegehungen und Unterstützung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung werden die Grundlagen für sichere und gesundheitsfördernde Arbeitsbedingungen geschaffen.

Beobachtung

Die Sifas beobachten die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung und führen im Zusammenhang damit in regelmäßigen Abständen Begehung der Arbeitsstätten durch. Festgestellte Mängel werden dabei dem Arbeitgeber mitgeteilt, parallel Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorgeschlagen, um dann auf deren Durchführung hinzuwirken.

Aufklärung

Fachkräfte für Arbeitssicherheit leisten Aufklärungsarbeit bei Unfall- und Gesundheitsgefahren. Sie untersuchen Ursachen von Arbeitsunfällen und werten Untersuchungsergebnisse aus, mit dem Ziel, dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhinderung dieser Arbeitsunfälle vorzuschlagen. Sie wirken darauf hin, dass sich alle Beschäftigten im Betrieb den Anforderungen des Arbeitsschutzes entsprechend verhalten. Sie informieren insbesondere über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sich bei der Arbeit ausgesetzt wird, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung entsprechender Gefahren. Darüber hinaus unterstützen sie den Arbeitgeber bei der Schulung von Sicherheitsbeauftragten und anderen Mitarbeitern.

Um Arbeitsplätze sicherer und produktiver zu machen, ist es zwingend erforderlich, in allen Unternehmen in Europa eine Präventionskultur zu entwickeln und die Arbeitsbedingungen für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verbessern.

Quelle:

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