Am Welttag für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit wird das Recht auf ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld für alle hervorgehoben. Im Jahr 2024 liegt der Fokus auf Folgen des Klimawandels sowie auf Betrachtung der Auswirkungen auf Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.
Hitze stellt das größte klimawandelbedingte Gesundheitsrisiko für Menschen in Deutschland dar.
In Anbetracht der Erwartung zunehmender extremer Wetterlagen, wird das Thema extreme Temperaturen am Arbeitsplatz in den Sommermonaten weiter präsent sein.
Im Urlaub freuen wir uns über Sommer, Sonne….., aber Im Arbeitsleben kann langandauernde Hitze die Gesundheit und das Wohlbefinden beeinträchtigen.
Der Kreislauf ist besonders gefordert, Konzentration, Aufmerksamkeit können schwerer fallen. Für Menschen mit Vorerkrankungen bedeutet Hitze eine besondere Belastung.
Nicht jedes Gebäude verfügt über Klimaanlagen und so kann es in den Sommermonaten zu Hitzespitzen am Arbeitsplatz kommen.
Für Deutschland ist Folgendes zu beachten:
Die Arbeitsstättenverordnung enthält weder Detailforderungen noch Maßzahlen. Deshalb muss der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV durchführen, die gegebenenfalls entsprechende Schutzmaßnahmen formuliert. Dementsprechend liegt auch die Entscheidung zur möglichen Raumtemperatur unter Beachtung der o. g. Randbedingungen in der Verantwortung des Arbeitgebers.
In den Arbeitsstättenregeln wird die Arbeitsstättenverordnung etwas konkretisiert.
Hier gilt es die ASR 3-5 zu beachten:
4.2 Lufttemperaturen in Räumen
(3) „Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen und den in Abs. 4 genannten Räumen soll +26 °C nicht überschreiten.
Für die sommerlichen Hitzespitzen gilt Folgendes:
4.4 Arbeitsräume bei einer Außenlufttemperatur über +26 °C
Dieser Punkt enthält ein Stufenmodell für den „Sommerfall“, das zeigt, wie Beschäftigte bei Lufttemperaturen in Arbeitsräumen bis +30 °C, bis +35 °C und über +35 °C weiter tätig sein können. In Abhängigkeit von der Lufttemperatur werden bestimmte Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten notwendig.
Hierbei werden in der Gefährdungsbeurteilung und den abgeleiteten Maßnahmen vielfältige Faktoren berücksichtigt. Diese reichen von physikalischen Faktoren (Luftfeuchtigkeit, Wärmestrahlung, Luftzug…) bis hin zu genauen Bedingungen, unter denen die Tätigkeiten ausgeführt werden: Schutzkleidung, Haltung, Schwere der körperlichen Aktivität….
Beachtet werden muss zudem, ob besonders schutzbedürftige Beschäftigte, wie Jugendliche, Ältere, Schwangere oder stillende Mütter, anwesend sind.
Beispiele für Schutzmaßnahmen sind:
a) effektive Steuerung des Sonnenschutzes (z. B. Jalousien auch nach der Arbeitszeit geschlossen halten)
b) effektive Steuerung der Lüftungseinrichtungen (z. B. Nachtauskühlung)
c) Reduzierung der inneren thermischen Lasten (z. B. elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben)
d) Lüftung in den frühen Morgenstunden
e) Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung
f) Lockerung der Bekleidungsregelungen
g) Festlegung zusätzlicher Entwärmungsphasen
h) Nutzung von Ventilatoren (z. B. Tisch-, Stand-, Turm- oder Deckenventilatoren)
Weiterführende Informationen zu deutschen Regelungen und Empfehlungen finden Sie unter
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat verschiedene Informationen zum Thema Sommerhitze und Klimawandel bereitgestellt.
ASR A3-5
Hierzu finden Sie unter
https://osha.europa.eu/sites/default/files/Heat-at-work-Guidance-for-workplaces_DE.pdf
einen Leitfaden der amerikanischen Arbeitsschutzorganisation zum Thema Arbeit bei Hitze.